Gemäß einem Beschluss des G-BA sollen GKV-Versicherte künftig einen Anspruch auf eine Zweitmeinung haben, bevor ihnen ein Herzschrittmacher oder Defibrillator implantiert wird.
Einmal „erheblich“, einmal „beträchtlich“: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bescheinigt Wirkstoffen gegen Brust- und Speiseröhrenkrebs hohen Zusatznutzen.
In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, die vor acht Jahren eingeführt wurde, sind nach jüngsten Angaben des G-BA inzwischen Teams zu 19 Indikationen aktiv.
Extreme Schmerzen, rasender Puls, Verwirrtheit: Hinter diesen Symptomen kann eine Sepsis stecken, warnen Intensivmediziner des Projekts „SepsisWissen“. Auch stellen sie Sepsis in einen Zusammenhang mit COVID-19.
Der Innovationsausschuss des G-BA rät dazu, drei Förderprojekte in die Regelversorgung zu bringen. Dabei geht es um eine verbesserte Versorgung von Patienten im Pflegeheim und um Multimedikation – allesamt wichtige Themen für Hausärzte.
Die Corona-Impfverordnung soll bis Ende November gelten – so will es Gesundheitsminister Lauterbach. Vertragsärzte hingegen warnen: Der Systemwechsel käme wohl genau in der nächsten COVID-Risikophase.
Kein Stimmrecht für die Pflege im G-BA!? Vorsitzender Josef Hecken wird von Pflegeverbänden für seine Aussage scharf kritisiert. Nun weist er die Vorwürfe zurück und beteuert: Er verfolge ein ganz anderes Ziel.
Pflegeverbände fordern eine Stimme im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Äußerungen von G-BA-Chef Hecken, das Gremium könne dadurch zu einer Art Schülermitverwaltung verkommen, sorgen für Empörung.
Beim Reserveantibiotikum Cefiderocol räumt der G-BA den Kliniken eine Übergangsfrist ein: Sie müssen Daten erst nach sechs Monaten an die RKI-Surveillance-Systeme melden.