AOK-Hausarztvertrag verschlankt Bürokratie
BERLIN (HL). Hausärzte in Baden-Württemberg können mit Wirkung ab dem 1. Juli ein zweites Versorgungssystem neben der KV wählen: Durch Beitritt zum gestern in Berlin zwischen Hausärzteverband und AOK Baden-Württemberg geschlossenen Vertrag. Mit beteiligt ist der Medi-Verbund, der zudem Verträge nach Paragraf 73 c SGB V auch für Fachärzte anstrebt.