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Per Entschließungsantrag

Nach Krebserkrankung: Länder wollen ein „Recht auf Vergessenwerden“

Drei Länder bringen eine Entschließung in den Bundesrat ein. Darin machen sie sich für ein „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen stark. Das Ziel: Betroffene vor Nachteilen bei Versicherungen oder Krediten schützen.

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Eine Frau stappelt Holzwürfelchen mit Symbolen darauf.

Nach überstandener Erkrankung müssen Krebsüberlebende mit Benachteiligungen zurechtkommen.

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Berlin. Mehrere Bundesländer werben für eine gesetzliche Regelung zum „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen. „Der Vorschlag dient dem Schutz Betroffener vor aus medizinischer Sicht ungerechtfertigter Benachteiligung nach einer abgeschlossenen Krebserkrankung“, heißt es in der Entschließung, die von Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen am Freitag in den Bundesrat eingebracht wird.

Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) fordern bereits seit Längerem einen entsprechenden Schutz vor Diskriminierung. Im April hatte bereits der Bundestag in einer ähnlichen Erklärung die Regierung zum Handeln aufgefordert. Aktuell leben in Deutschland etwa 5,5 Millionen Menschen, die eine Krebserkrankung überlebt haben.

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Nach Ablauf einer medizinisch begründeten Frist sollen für Betroffene keine Verpflichtungen zur Information oder Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung mehr bestehen. Das würde beispielsweise im Versicherungsvertragsrecht, bei Verbraucherkreditverträgen und in Adoptionsvermittlungsverfahren gelten.

Der Gesetzgeber solle sich bei der Ausgestaltung der Regelung an Erfahrungen in Nachbarländern wie Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Spanien orientieren, wo ein „Recht auf Vergessenwerden“ bereits eingeführt wurde. Dort gilt in der Regel eine Frist von fünf Jahren.

Konkrete Zeitvorgaben werden in der Entschließung allerdings nicht genannt. Diese sollten sich nach dem aktuellen Stand der onkologischen Forschung und wissenschaftlich belegten Rückfall- und Langzeitrisiken orientieren, heißt es.

Zur Einordnung: Etwa 500.000 Menschen im Jahr erhalten in Deutschland neu eine Krebsdiagnose. Darunter sind rund 17.000 Patienten, die jünger als 40 Jahre sind.

Schwesig: „Kann und darf nicht sein“

„Perspektivisch“ sollte dieses Recht auch für Erkrankungen über die Onkologie hinaus gelten, fordern die drei Länder. In einzelnen Nachbarländern gilt das „Recht auf Vergessenwerden“ auch für Betroffene mit HIV und Hepatitis C.

Mecklenburg-Vorpommern hat die Entschließung federführend in den Bundesrat eingebracht. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte 2019 ihre Erkrankung an Brustkrebs öffentlich gemacht. „Man hat den schweren Weg der Genesung geschafft und muss sich danach trotzdem mit Benachteiligungen auseinandersetzen“, heißt es in einer Erklärung Schwesigs. „Das kann und darf nicht sein.“

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Das Präsidium der SPD hat in einem Beschluss Ende Juli einen härteren Kurs insbesondere gegenüber der Versicherungswirtschaft angemahnt: „Freiwillige Selbstverpflichtungen einzelner Versicherungsunternehmen reichen nicht aus“, heißt es darin.

Medizinische Expertise müsse „die versicherungsmathematische Kalkulation ergänzen und dort, wo die Datenlage eindeutig ist, ersetzen“, fordert das SPD-Präsidium. Appelle reichten nicht – Betroffene sollten daher die Möglichkeit erhalten, einen Verstoß gegen die Regelung zum Vergessenwerden „gerichtlich geltend zu machen“.

Versicherer gegen starre Fristen für das Vergessen

Kritik an starren Fristen für das Vergessen werden kommt vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Es sei wichtig, zwischen medizinischer Heilung und einem Risiko zu unterscheiden, „das bereits wieder dem der Allgemeinbevölkerung entspricht. Beides ist nicht automatisch dasselbe“, heißt es in einem Positionspapier des GDV vom April dieses Jahres.

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Wenn eine frühere Krebserkrankung nach Ablauf bestimmter Fristen nicht mehr berücksichtigt werden darf, obwohl weiterhin ein erhöhtes Risiko besteht, dann könne dieses Risiko nicht mehr risikogerecht im Einzelfall abgebildet werden, lautet die Argumentation der Versicherungen. Am Freitag wird die Entschließung im Plenum des Bundesrats vorgestellt und anschließend in den Ausschüssen weiter beraten. (fst)

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