Direkt zum Inhaltsbereich

Pflege

Arbeitgeber müssen bald nach Tarif bezahlen

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Koalition macht ernst damit, die Pflegeberufe aufzuwerten. Arbeitgeber in der Pflege sollen demnach eine Bezahlung nach Tarif nicht mehr als unwirtschaftlich ablehnen können.

Das geht aus Änderungsanträgen zur ersten Stufe der Pflegereform hervor, die am 17. Oktober im Bundestag verabschiedet werden soll. Die Anträge liegen der "Ärzte Zeitung" vor.

Gleichzeitig sollen die Träger der Einrichtungen verpflichtet werden, dies auf Antrag einer Tarifvertragspartei auch nachzuweisen. Eine Differenzierung der Vergütungen nach Kostenträgern soll es damit nicht mehr geben. (af)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Atypische Stirnfalten: Wo kommen sie her?

Tipps von KI-Expertin

So hilft Künstliche Intelligenz den MFA im Praxisalltag

Lesetipps
Eine Puppe liegt dreckig auf dem Boden.

© fotogeng / stock.adobe.com

Dissoziation

Umgang mit Trauma und PTBS: Was kann die Hausarztpraxis leisten?

Wenn das Bindegewebe im Becken an Spannung verliert oder geschädigt wird, droht ein Descensus genitalis. Wichtig sind Aufklärung und Beratung der betroffenen Frauen.

© H_Ko / Stock.adobe.com

Genitalsenkung

Descensus genitalis: Aktualisierte Empfehlungen auf S3-Niveau