Auslandsbehandlung - keine Erstattung der Reisekosten?
LUXEMBURG (mwo). Für eine genehmigte Behandlung im europäischen Ausland müssen die Krankenversicherungsträger voraussichtlich nicht auch Reise- und Unterkunftskosten bezahlen.
LUXEMBURG (mwo). Für eine genehmigte Behandlung im europäischen Ausland müssen die Krankenversicherungsträger voraussichtlich nicht auch Reise- und Unterkunftskosten bezahlen.
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