Gesundheitsausschuss
Corona-Impfpflicht: Verfassungsrechtlern fehlt die Begründungstiefe
Im Gesundheitsausschuss nahmen sich Verfassungsrechtler die Gesetzentwürfe des Bundestages zur allgemeinen Corona-Impfpflicht vor. Gefahrenabschätzung aufgrund von Prognosen reiche nicht aus, hieß es.