Krankenkassen
„Entwicklung gestoppt“: Ministerium legt durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 2,9 Prozent fest
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für das nächste Jahr auf 2,9 Prozent festgelegt. Das Ministerium folgt damit dem Schätzerkreis.
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„Davon profitieren die Versicherten genauso wie ihre Arbeitgeber“: Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU).
© Fabian Sommer/dpa
Berlin. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für das nächste Jahr auf 2,9 Prozent festgelegt. Das Ministerium folgt damit der Empfehlung des Schätzerkreises.
Das Gremium war zuletzt ebenfalls von einem stabil bleibenden durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 ausgegangen. Freilich: Über die exakte Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes entscheiden die einzelnen Krankenkassen selbst.
„Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Diese Entwicklung haben wir jetzt gestoppt“, sagte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann am Freitag in Berlin.
Der CDU-Politiker betonte gleichwohl, dass man die Beiträge im kommenden Jahr stabil halte, könne nur ein „erster Schritt“ sein. Es gelte nun, strukturelle Probleme in der GKV anzugehen. Dafür werde die Finanzkommission Gesundheit (FKG) noch dieses Jahr weitere Vorschläge präsentieren.
Linnemann: „Nur ein erster Schritt“
Das BMG führt die aktuelle Entwicklung beim Zusatzbeiträg vor allem auf das im Sommer verabschiedete GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) zurück. Das Gesetz entlastet die Krankenkassen im kommenden Jahr um bis zu 19 Milliarden Euro.
Die Ausgaben bei AOK, TK & Co. steigen dann voraussichtlich um weniger als drei Prozent. Damit wäre der Ausgabenanstieg erstmals seit drei Jahren wieder durch die Zuwächse auf der Einnahmenseite gedeckt. Zum Vergleich: Allein in diesem Jahr wird in der GKV mit einem Ausgabenanstieg von knapp sieben Prozent gerechnet.
Gesetzliche Krankenversicherung
Ausgaben der Krankenkassen: GKV-Sparpaket führt 2027 zur Vollbremsung
Der Chef der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, erklärte, mit der Festlegung des Zusatzbeitrags auf 2,9 Prozent seien „stabile Beiträge der Krankenkassen im Jahr 2027 zum Greifen nahe“. Voraussetzung sei allerdings, dass in den kommenden Wochen keine weiteren Belastungen auf die GKV zukämen.
Die Zusage von 1,3 Milliarden Euro für die geplante Standortklausel der Pharmaindustrie dürfe nicht zulasten der Beitragszahler gehen, warnte Storm. „Hier muss der Bund die Ausfälle über Steuermittel ausgleichen und eine faire Lastenverteilung ermöglichen.“
Hartmannbund-Chef mahnt Strukturumbau an
Zügige Strukturreformen in der GKV forderte auch der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt. In diese Kategorie gehörten zweifelsfrei die soeben vom Bundestag beschlossene Notfallreform wie auch das geplante Primärversorgungssystem, sagte Reinhardt bei der Jahreshauptversammlung der Ärztevereinigung in Berlin.
Der Notfallreform fehle allerdings ein gewisses Maß an „Verbindlichkeit“ bei der Steuerung. Der Anteil von Patienten, die nicht in eine Notaufnahme eines Krankenhauses gehöre, weil es medizinisch nicht geboten sei, liege „hoch, sehr hoch“.
Eine „Abschaffung“ der privaten Krankenversicherung (PKV) indes sei nicht geeignet, strukturellen Probleme in der GKV zu lösen, betonte Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer ist. Ein Krankenversicherungssystem, das über mehrere Hundert Milliarden Euro an Altersrückstellungen verfüge, als tot gerittenes Pferd darzustellen, gehe an der Wirklichkeit vorbei. (hom)





