Stiftung Organtransplantation
Erfreulicher Trend: Zahl der postmortalen Organspenden 2026 leicht gestiegen
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation legt neue Zahlen für 2026 vor: Der Trend bei der Zahl der Spender und der entnommenen Organe ist leicht positiv. DSO-Vorstand Axel Rahmel plädiert für die Widerspruchsregelung – und nennt Gründe.
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Laut DSO können viele Organspenden aufgrund der Ablehnung durch Angehörige nicht realisiert werden.
© Sebastian Gollnow/picture alliance/dpa
Berlin/Frankfurt. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat sich erneut für die Widerspruchsregelung bei der Organspende ausgesprochen. „Wir glauben, dass dadurch eine Motivation in der Bevölkerung entsteht, sich selbst zu entscheiden“, sagte Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.
Von Januar bis September dieses Jahres wurden bundesweit 772 postmortale Organspender verzeichnet. Das ist der höchste Wert in den vergangenen zehn Jahren und entspricht einem Anstieg von 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2025: 744). Auch die Zahl der in Deutschland entnommenen Organe ist in diesem Zeitraum um 5,1 Prozent auf 2.373 gestiegen, berichtete Rahmel zum Auftakt des DSO-Jahreskongresses in Frankfurt/Main.
Trotz des leicht positiven Trends bleibe die Zahl der Organspenden weit hinter dem zurück was nötig wäre, um den etwa 8.000 Menschen in Deutschland zu helfen, die auf ein Spenderorgan warten, betonte Rahmel. Die neuen DSO-Daten haben besondere Bedeutung vor dem Hintergrund eines neuen Anlaufs für die Einführung der Widerspruchsregelung im Bundestag. Mehr als 250 Abgeordnete sprechen sich in einem interfraktionellen Antrag dafür aus.
Interfraktionelle Anträge
Organspende: Widerspruchsregelung wird erneut zum Streitfall im Bundestag
Wesentlich kleiner ist die Parlamentariergruppe, die für ein Update der bestehenden Zustimmungslösung wirbt, einen Systemwechsel hin zur Widerspruchsregelung aber ablehnt. Am 4. November ist im Gesundheitsausschuss zu diesem Thema eine 90-minütige Anhörung angesetzt. Für eine Mehrheit im Parlament müssten mindestens 316 Abgeordnete die Widerspruchsregelung unterstützen.
Deutschland profitiert von Eurotransplant
Ramel verwahrte sich bei der Eröffnung des DSO-Kongresses gegen die pauschale Behauptung, durch die Widerspruchsregelung würde jeder Patient zum potenziellen Organspender. Bei 460.000 Todesfällen in Krankenhäusern im vergangenen Jahr sei bei zwei Promille der gestorbenen Patienten eine Organspende realisiert worden.
Fortgesetzt hat sich nach Angaben der DSO der Trend, dass das Medianalter der Organspender immer weiter steigt – im laufenden Jahr lag dieses bei 63 Jahren. Kontinuität zeigt sich auch darin, dass Deutschland 2026 erneut vom Eurotransplant-Verbund profitiert: 414 Organe hat Deutschland im Zeitraum von Januar bis September importiert, 266 Organe wurden an Eurotransplant abgegeben.
Transplantationsmedizin
Organspende: Abgeordnetengruppe erhebt „Widerspruch gegen die Widerspruchslösung“
Keine positive Entwicklung gibt es bei der Zahl der sogenannten organspendebezogenen Kontakte. Gemeint sind damit Unterstützungsleistungen der DSO im Vorfeld einer potenziellen Organspende – wie etwa die Begleitung von Angehörigengesprächen. 2.600 dieser Kontakte konnten in den ersten neun Monaten dieses Jahres realisiert werden, ähnlich wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. „Hier haben wir offenbar ein Plateau erreicht“, konstatierte Rahmel.
Einstellung des Verstorbenen oft nicht bekannt
Selbst in den höheren Altersklassen hätten nur maximal 40 Prozent der Patienten ihre Einstellung zur Organspende dokumentiert, erinnerte der Medizinische DSO-Vorstand. In der Mehrzahl der Fälle liege die Entscheidung über eine Organspende somit bei den Angehörigen. Und diese stimmten in rund der Hälfte der Fälle nicht zu. Der von Angehörigen am häufigsten genannte Grund: Ihnen sei die Einstellung des Verstorbenen zur Organspende unbekannt.
„Wir dürfen die Entscheidung nicht auf die Angehörigen übertragen“, so das Plädoyer von Rahmel. Wichtig sei daher, dass jeder Bürger sich möglichst selbst entscheidet – und dies dokumentiert.
An dieser Stelle kommt der nationale Rechtsrahmen ins Spiel: In Ländern mit einer Widerspruchsregelung sei die Ablehnungsrate durch Angehörige wesentlich niedriger als im Falle der Zustimmungsregelung. Auf Basis europäischer Vergleichsdaten gab Rahmel die Ablehnungsrate durch Angehörige für Deutschland mit 45 Prozent an – dagegen seien es beispielsweise in Spanien nur 21 Prozent. (fst)










