Für Rationierung sollte der Gesetzgeber einstehen
BERLIN (HL). Rationierung im Gesundheitswesen ist - beispielsweise durch die Budgetierung oder durch den Grundsatz der Beitragssatzstabilität - längst eine Realität. Ausgetragen wird die Rationierung aber ganz überwiegend auf dem Rücken der Vertragsärzte, die aufgrund ihrer Zwangsmitgliedschaft in der KV die Pflicht zur Sicherstellung der Versorgung haben.