Minderung der Rechnung nicht gerechtfertigt
LSG-Urteil: Berufungsausschuss muss höhere Anwaltskosten von Arzt vollständig erstatten
Ein Arzt darf sich im Streit vor dem Berufungsausschuss von einer spezialisierten Anwältin vertreten lassen. Gewinnt er das Verfahren, muss der Ausschuss die höheren Anwaltsgebühren erstatten.



