Bundestagsdebatte
Widerspruchsregelung: Wichtiger Mosaikstein oder gewagter Systemwechsel?
Rund 250 Abgeordnete im Bundestag werben für die Widerspruchsregelung bei der Organspende. Alle bisherigen Instrumente des Gesetzgebers hätten nicht gewirkt. Kritiker warnen vor einem Schritt, der noch mehr Misstrauen in der Gesellschaft säe.
Veröffentlicht:Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag zum wiederholten Mal das Für und Wider der Widerspruchsregelung bei der Organspende diskutiert. Grundlage der einstündigen Aussprache waren zwei konkurrierende interfraktionelle Anträge: Im in dem einen Antrag sprechen sich 254 Abgeordnete für einen Systemwechsel zur Widerspruchsregelung aus. Dagegen votieren 58 Parlamentarier, die in einem eigenen Antrag die Notwendigkeit der ausdrücklichen Zustimmung zur Organspende betonen.
Er nehme jetzt zum vierten Mal an einer Grundsatzdebatte zum Thema teil, sagte der SPD-Abgeordnete Stefan Schwarze. „Geändert haben sich die Zahlen an keiner Stelle.“ Eine Widerspruchsregelung bedeute weder einen Zwang noch eine Pflicht zur Organspende, betonte er. Ein „Nein“ werde jederzeit und ohne Begründung verbindlich respektiert.
Ins gleiche Horn stieß NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), der als Berichterstatter des Bundesrats im Bundestag sprach. Die Länderkammer hatte sich bereits im vergangenen September mit großer Mehrheit für die Widerspruchsregelung ausgesprochen. Allein in den vergangenen zwölf Monaten seien mehr als 4.800 Menschen auf den Wartelisten dazugekommen, berichtete er. „Wahr ist auch, dass in dieser Zeit über 600 Menschen gestorben sind, weil wir kein Spenderorgan hatten“, so Laumann.
Der Gesetzgeber sei in den vergangenen Jahren bei Änderungen des Transplantationsrechts „zu recht“ sehr vorsichtig gewesen. Mehrfach habe der Bundestag Ideen hinzugefügt, wie Aufklärung und Dokumentation des Willens zur Organentnahme weiter verbessert werden könnten. Klar sei: „Wir sind nicht vorangekommen.“
„Wir verändern nur die Ausgangslage“
Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert hielt dem entgegen, mit der Widerspruchsregelung würde aus der Organspende eine „Organabgabe“ werden. Aus seiner Sicht wäre dieser Schritt unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit – „zwei zentralen Aspekten der freiheitlichen Grundordnung“. Sichert zeigte sich überzeugt, die Zukunft der Medizin liege in Organen, die aus Gewebe im Labor gezüchtet werden. Die entsprechende Forschung sollte „massiv gefördert werden“.
Sabine Dittmar (SPD), einer der Initiatoren des Antrags zur Widerspruchsregelung, wies Vorhaltungen zurück, es solle ein Zwang zur Organspende geschaffen werden. „Wir verändern nur die Ausgangslage. Und das ist angesichts der hohen Zustimmungsrate zur Organspende gut begründbar“, erläuterte Dittmar. Künftig müssten nicht mehr diejenigen aktiv werden, die spenden wollen, sondern vielmehr jene, die sich gegen die Organspende aussprächen.
Redner wie der CSU-Abgeordnete und Intensivmediziner Dr. Hans Theiss betonten, für sich genommen sei die Widerspruchsregelung kein Game Changer. Doch im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen wie intensiver Aufklärung, Optimierung von Klinikstrukturen und einer guten Transplantationskoordination wirke dieses Instrument sehr effektiv, betonte Theiss. „Die Widerspruchsregelung ist der entscheidende Mosaikstein, der in unserem Land bei der Organtransplantation noch fehlt“, warb der Internist.
Die 14 Länder in Europa, die die höchste Organspendequote aufwiesen, setzten alle auf dieses Instrument. Das gelte auch für die sieben Staaten, die über Eurotransplant mit Deutschland verbunden seien. Deutschland importiere pro Jahr rund 200 Spenderorgane aus diesen Ländern, verweigere sich aber bisher einer solchen Regelung, monierte Theiss.
„Vernünftige Online-Kampagne“ fehlt
Dagegen bezeichnete der CDU-Parlamentarier Michael Brand die Widerspruchsregelung als eine „Scheinlösung“. „Wir sollten uns vor der Illusion hüten dass wir tatsächlich alles getan hätten“, warnte er. 70 Prozent der Bürger sei das Online-Spenderregister nach wie vor unbekannt.
Bis heute fehle eine „vernünftige Online-Kampagne“ zur Organspende. Und dass nach dem Willen der Antragsteller junge Erwachsene zum 18. Geburtstag einen persönlichen Brief zum Thema Organspende erhalten sollten, nannte Brand „völlig oldschool“.
Transplantationsmedizin
Organspende: Abgeordnetengruppe erhebt „Widerspruch gegen die Widerspruchslösung“
Es sei schwer zu verstehen, dass man selbst der Nutzung von Internetseiten ausdrücklich zustimmen müsse „und ausgerechnet bei der Organspende wollen wir das umdrehen“. Er wolle Menschen eine Stimme geben, die zwar formal entscheidungsfähig sind, sich aber nicht zu Wort melden – aufgrund schwieriger Lebenslagen, Krisen, Obdachlosigkeit, Sprach- und Leseproblemen oder anderen Gründen, so Brand.
Wer die Organspenderzahlen erhöhen wolle, „muss Vertrauen stärken, nicht Zweifel sähen“. Vertrauen sei der eigentliche „Rohstoff der Organspende“, betonte der CDU-Abgeordnete. Beide Anträge werden jetzt in den Fachausschüssen des Bundestags weiter beraten. (fst)










