Neuer Leistungsanspruch für Versicherte
G-BA definiert Vorgaben für die Tabakentwöhnung
Der Gesetzgeber hat vor vier Jahren einen neuen Leistungsanspruch für Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit geschaffen. Jetzt hat der Bundesausschuss festgelegt, welche Medikamente wann verordnet werden dürfen.