Länder haben Vorbehalte
G-BA wird beim Zuschnitt von Leistungsgruppen in Kliniken nicht gefragt
Bei der Festlegung der Krankenhaus-Leistungsgruppen darf der Gemeinsame Bundesausschuss nicht mitspielen. Aus Angst vor einem Aufstand der Länder will das Bundesgesundheitsministerium sie per Rechtsverordnung festsetzen.