"Gelée Royale" bleibt ein traditionelles Arzneimittel
LEIPZIG (mwo). Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat den Schutz traditionell angewendeter Arzneimittel gefestigt: "Gelée Royale" steht wieder auf der Traditionsliste.
LEIPZIG (mwo). Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat den Schutz traditionell angewendeter Arzneimittel gefestigt: "Gelée Royale" steht wieder auf der Traditionsliste.
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