Rechtsgutachten im Auftrag des Zi
Gutachten: Ersteinschätzung benötigt keine zusätzliche ärztliche Prüfung
Bestehen grundsätzliche Haftungsrisiken für eine Klinik, wenn eine qualifizierte Ersteinschätzung zum Ergebnis kommt, dass der Patient ambulant versorgt werden kann? Ein Rechtsgutachter im Auftrag des Zi meint: Nein.