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Bundestag besiegelt Reform

Notfall Notfallversorgung: So soll die Reanimation gelingen

Der Bundestag segnet die Reform der Notfallversorgung ab. Ein Ziel: Die Notaufnahmen der Krankenhäuser und das dortige ärztliche und pflegerische Personal von Fällen zu entlasten, die auch vertragsärztlich versorgt werden können. Klappt das?

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 Ein Krankenpfleger steht in einem Krankenhaus neben einer Glastür mit der Aufschrift „Notaufnahme“.

Notfallreform: Vertragsärzte fürchten Paralellstrukturen und Mehrbelastungen.

© Hauke-Christian Dittrich/dpa

Berlin. Der Bundestag hat grünes Licht für die lange erwartete Reform der Notfallversorgung gegeben. Ziel des von Union und SPD eingebrachten Reformgesetzes ist es, Patienten schneller in die passende Versorgung zu leiten und die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten. Eine wichtige Rolle sollen digitale Angebote und die Telemedizin spielen.

Laut Gesetzentwurf gibt es vor allem Defizite bei der Steuerung von Akut- und Notfallpatienten in die richtige Versorgungsebene. Ein Grund seien verschiedene Anlaufstellen: zum einen die 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), zum anderen die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes. Vertragsärztlicher Notdienst, Klinik-Notaufnahmen und Rettungsdienst sollen daher enger verzahnt werden.

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Experten zufolge wurden im Jahr 2024 rund 13 Millionen ambulante Notfälle in Krankenhäusern gezählt. Ein Problem: Nicht selten werden Notaufnahmen von Patienten direkt aufgesucht, deren Beschwerden auch vom vertragsärztlichen Notdienst behandelt werden könnten.

Ärztinnen, Ärzte und Leitstellen sollen daher gezielter entscheiden, welcher Patient in die Notaufnahme muss, wer durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst versorgt werden kann oder wer zuächst abwarten sollte, bis die reguläre Arztpraxis wieder geöffnet ist. Vorgesehen ist dafür eine qualifizierte Ersteinschätzung. Diese erfolgt telefonisch oder vor Ort.

Wesentliche Punkte der Notfallreform

  • Erstversorgung in INZ: Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer Ersteinschätzungsstelle.
  • Akutversorgung: Kooperationspraxen in der Nähe von INZ sollen die Akutversorgung in den Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet sein, übernimmt die Notaufnahme die ambulante Akut- und Notfallversorgung.
  • Notdienstliche pädiatrische Versorgung: Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung solcher spezialisierten INZ nicht möglich ist, wird telemedizinische Unterstützung gewährleistet.
  • Terminservice- und Akutleitstelle: Die Funktion der 116 117 wird unterteilt in Terminservice- und Akutleitstelle. Letztere soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur „Fallübergabe“ zu einem digitalen Leitsystem vernetzen.
  • Aufsuchende Notdienste 24/7: Über die 116 117 sollen für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische sowie aufsuchende Notdienste als Erstversorgung bereitstehen.
  • Integration ins SGB V: Die Notfallrettung soll als Sachleistung der GKV verankert werden. Das Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden.
  • Digitalisierung: Die Digitalisierung der Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll von 2027 bis 2031 aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität mit 225 Millionen Euro gefördert werden.

Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit Minderausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr zu rechnen, heißt es im Gesetzentwurf. Nach dem Bundestag muss der Bundesrat sein Plazet geben.

Ärzteverände: Unnötige Paralellstrukturen

Kritik am Gesetz kommt unter anderem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Ärztevereinigung Hartmannbund. Insbesondere die verpflichtende 24/7-Bereitschaft aufsuchender und telemedizinischer Dienste stößt beiden sauer auf.

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„Unbeirrt und offenkundig die Augen vor der Realität weiterhin fest verschließend bleibt es bei der Schaffung unnötiger Parallelstrukturen, ohne zu klären, woher das dafür notwendige Personal kommen soll und wie das alles finanziert werden kann“, merken die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner an.

Die Kombination aus regulärem Praxisbetrieb und einem Rund-um-die-Uhr-Angebot sei angesichts begrenzter Personalressourcen nicht zu stemmen, moniert auch Hartmannbund-Chef Dr. Klaus Reinhardt. „Es drohen ineffiziente Parallelstrukturen, während gleichzeitig unklar bleibt, wer diese zusätzlichen Dienste leisten soll.“

Die KV Berlin beanstandet, dass eine verbindliche Patientensteuerung im Gesetz nicht berücksichtigt sei. Die Steuerung müsse aber noch vor Betreten eines INZ greifen, damit es tatsächlich zu einer Entlastung komme. (hom)

Gros der Menschen sucht Notaufnahme auf

Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage für die Techniker Krankenkasse hatten 37 Prozent der Menschen in Deutschland in den letzten drei Jahren plötzliche Gesundheitsbeschwerden außerhalb der Praxisöffnungszeiten. Der Großteil ging in die Notaufnahme (34 Prozent). Den Krankenwagen riefen 20 Prozent. 18 Prozent warteten, bis ihre Arztpraxis wieder geöffnet hatte. 14 Prozent ließen sich telefonisch unter 116 117 beraten. Zehn Prozent kontaktierten den Bereitschaftsdienst.

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