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Schwangerenberatung

Hessen regelt Mahnwachen per Erlass

Vor Arztpraxen sollen „Belästigungen aller Art“ von Schwangeren auf dem Weg zur Konfliktberatung verhindert werden.

Christoph BarkewitzVon Christoph Barkewitz Veröffentlicht:

WIESBADEN. Das hessische Innenministerium hat den Kommunen eine Handreichung für den Umgang mit Demonstrationen in der Nähe von Schwangerenkonfliktberatungsstellen übermittelt.

Darin wird festgestellt, dass bei der Abwägung zwischen Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frauen gegenüber der Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit Dritter die Rechte der Frauen überwiegen.

Anlass waren „Mahnwachen“ sogenannter Lebensschützer vor Pro-Familia-Einrichtungen in mehreren hessischen Städten. Besonders im Visier ist die Praxis der Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel, die durch ihren Kampf gegen den Paragrafen 219a und einer Verurteilung wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bundesweit bekannt wurde.

Nicht in Ruf- und Sichtweite

Der Erlass aus dem Wiesbadener Ministerium stellt nun klar, dass „aktives Ansprechen und Bedrängen der ratsuchenden Personen“ ausgeschlossen sein müsse, der Weg in die Beratungsstelle nicht versperrt werden dürfe.

Ebenso seien „Belästigungen aller Art wie das Aufzwingen eines Gesprächs oder die Übergabe von Informationsmaterial“ zu unterbinden. Eine solche Versammlung dürfe nicht in Ruf- oder Sichtweite zu einer Beratungsstelle liegen.

Diese Regelung gilt während der Öffnungszeiten der Beratungsstellen, außerhalb der Geschäftszeiten „könnte die Versammlungsfreiheit höher bewertet werden“.

Der Erlass vom 20. August kam damit zwei Tage vor einer Anhörung im hessischen Landtag zu einem Gesetzentwurf der Linken am Donnerstag. Darin will die Fraktion im Umfeld von 150 Metern von Beratungs- oder Behandlungsstellen Versammlungen verhindern, sofern sie deren gesetzliche Aufgabe der Schwangerschaftskonfliktberatung beeinträchtigen.

Kritik an Linken-Entwurf

Sowohl die schwarz-grünen Regierungsfraktionen wie auch die FDP hatten dies bereits im April wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt. Vor allem die CDU hält ein generelles Versammlungsverbot rund um Beratungsstellen für verfassungswidrig.

Der Erlass hingegen sei eine Handlungsanweisung für die Kommunen, die der aktuellen Rechtssprechung entspräche, wie es aus dem CDU-geführten Innenministerium heißt. „Nach unserer Kenntnis ist dies bundesweit bisher einmalig“, meinen die Grünen.

Nach Ansicht der FDP-Fraktion ändert sich dadurch jedoch nichts: „Die Entscheidungen bezüglich der Demonstrationen werden weiterhin vor Ort getroffen werden – daher wird es weiterhin zu unangenehmen Situationen kommen“, sagte deren Abgeordnete Marion Schardt-Sauer. Nötig sei weiterhin eine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage.

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