Hoppe klagt in Karlsruhe gegen BKA-Gesetz

Veröffentlicht:

BERLIN (ble). Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Jörg-Dietrich Hoppe, hat wie angekündigt (wir berichteten) Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht.

Nach Ansicht der BÄK schränken die mit dem Gesetz erweiterten Ermittlungsbefugnisse der Fahnder das Arztgeheimnis und das Zeugnisverweigerungsrecht von Medizinern in unzulässiger Weise ein. Mit Hoppe klagen auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum, "ZEIT"-Herausgeber Dr. Michael Naumann und der Chef der Psychotherapeutenkammer Hessen, Jürgen Hardt.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Lesetipps
Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!