Bundesärztekammer plant Verfassungsbeschwerde

BERLIN (dpa/eb). Das Bundeskriminalamt (BKA) darf künftig bei Terrorverdacht auch das Mittel der Online-Durchsuchung nutzen.

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Die Bundesärztekammer will gegen das jetzt vom Bundesrat verabschiedete Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen. Das hatte BÄK-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe bereits im Vorfeld der Abstimmung für den Fall angekündigt, dass das Gesetz verabschiedet wird.

Erstmals in seiner Geschichte erhält das BKA jetzt das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr verdächtige Personen zu überwachen, ihre Wohnungen abzuhören, ihre Computer heimlich auszuspähen und Rasterfahndungen einzuleiten. Nach einer jahrelangen Auseinandersetzung und zweieinhalb Jahre nach einer bereits erfolgten Änderung der Verfassung hat der Bundesrat am Freitag das umstrittene BKA-Gesetz mit der denkbar knappsten Mehrheit von 35 gegen 34 Stimmen endgültig beschlossen (wie online berichtet).

Die Opposition sowie die Vereinigungen von Anwälten, und Journalisten protestierten gegen die neuen Kompetenzen.

Auch bei Ärzten stößt das Gesetz auf harsche Ablehnung. Bundesärztekammer-Chef Hoppe: "Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen der ärztlichen Berufsausübung."

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