Internisten stehen geschlossen hinter Protest

WIESBADEN. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) hat sich positioniert: Beim 4. nationalen Protesttag am 22. September ist der BDI mit dabei, wenngleich sein Präsident bei der Veranstaltung in Berlin nicht sprechen wird. Das wird Dr. Maximilian Zollner, Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände, übernehmen. Soweit die Absprache. Den Protest verstärken werden zudem die angekündigten Praxisschließungen der Hausärzte.

Liebe Leserin, lieber Leser,

den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.

Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.

Ihre Vorteile des kostenlosen Login:

  • Mehr Analysen, Hintergründe und Infografiken
  • Exklusive Interviews und Praxis-Tipps
  • Zugriff auf alle medizinischen Berichte und Kommentare

Registrieren können sich alle Gesundheitsberufe und Mitarbeiter der Gesundheitsbranche sowie Fachjournalisten. Bitte halten Sie für die Freischaltung einen entsprechenden Berufsnachweis bereit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Mehr zum Thema

Berufsverbände

Radioonkologen sind jetzt im SpiFa vertreten

Fachgruppen-Vergleich

In der Dermatologie kommt jeder zweite Euro über die Privatmedizin

Kooperation | In Kooperation mit: dem Tag der Privatmedizin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Lesetipps
Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Verfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar