Verwaltungsgericht Bremen
Urteil: Beiträge zur Psychotherapeutenkammer auch für Arbeit bei Beratungsstelle
Psychotherapeuten, die nebenbei als Angestellte in einer Beratungsstelle tätig sind, müssen dafür ebenfalls Beiträge an die Kammer zahlen. Das Gericht verweist auf die Satzungsregelung.




