Kammer Nordrhein

"KV-Denkweise besser verstehen"

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DÜSSELDORF. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) Rudolf Henke hat sich für eine engere und bessere Abstimmung mit der KV Nordrhein (KVNo) bei der Reform des Notfalldienstes ausgesprochen.

"Ich bin davon überzeugt, dass wir nur gemeinsam zu guten und tragfähigen Lösungen kommen können, die dann auch vor Ort bei Kollegen und in der Bevölkerung die notwendige Akzeptanz finden", sagte Henke bei der Kammerversammlung in Düsseldorf.

Die Kammer wolle die Denkweise der KV noch besser kennenlernen. Das gegenseitige Verstehen-Wollen müsse in beide Richtungen funktionieren, forderte er. Allerdings: "Das ist nicht einfach in einem Jahr, in dem KV-Wahlen stattfinden."

Grundlage für den ambulanten Notfalldienst in Nordrhein ist die Gemeinsame Notfalldienstordnung der beiden Körperschaften. Die ÄKNo hatte den Reformplänen der KVNo im März 2015 eine Absage erteilt, vor allem weil sie sich zu wenig eingebunden fühlte und die Belange der Klinikärzte und des Rettungsdienstes nicht ausreichend berücksichtigt fand. Nach einer Umgestaltung des Reformkonzeptes haben KV und Kammer eine Änderung der Gemeinsamen Notfalldienstordnung auf den Weg gebracht. Sie setzt auf die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Kliniken beim Notfalldienst.

Mit der konkreten Ausgestaltung ist Henke aber offensichtlich noch nicht zufrieden. Für die Kammer sei es wesentlich, wie die Kooperation zwischen dem ambulanten Notfalldienst, den Notfallambulanzen der Krankenhäuser und dem Rettungsdienst verbessert werden könne, sagte er. "Dazu werden wir uns weiterhin Gedanken machen und das Gespräch mit der KV suchen." Auch forderte er "bei jedem Reformschritt" eine Einbeziehung der Kreisstellen von Kammer und KV ein. "Der Sachverstand der Kollegen, die zum Teil über langjährige Erfahrung in der Organisation des Notdienstes verfügen, ist unverzichtbar", so der Kammerchef. (iss)

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Kommentare
Dr. Wolfgang Bensch 11.04.201616:25 Uhr

Unverzichtbar ist die finanzielle Dimension beim Notfalldienst

Bekanntlich beschliessen KV-Vertreterversammlungen, dass Kassenärzte einen erklecklichen Anteil der Kosten für diesen Dienst selbst zu tragen haben und ziehen diesen Betrag praktischerweise im Vorwegabzug bei der Quartalsabrechnung gleich ab.
Ähnliches dürfte für Krankenhausärzte im Notfalldienst undenkbar sein oder würde der MB-Vorsitzende sein politisches Gewicht für eine derartige "Gleichbehandlung" in die Waagschale werfen?

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