Gemeinsamer Bundesausschuss
Kein Zusatznutzen für Depemokimab und Elinzanetant
Für die neu zugelassenen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Depemokimab und Elinzanetant hat der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen anerkannt. Ursache war in den meisten Fällen, dass keine geeigneten Studiendaten vorlagen.
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