Leitsubstanzquoten: Ziel erreicht, kein Regress!
Wer als Arzt seine Hausaufgaben macht und sich an Quotenvorgaben hält, der muss keinen Regress befürchten: Das sieht die Arzneimittelvereinbarung der KV Westfalen-Lippe (KVWL) mit den Krankenkassen vor.