Tarifeinheit

Mündliche Verhandlung im Januar

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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht wird am 24. und 25. Januar 2017 mündlich über die Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz verhandeln. Beschwerde hatte auch der Marburger Bund eingereicht.

Mit dem im Sommer dieses Jahres verabschiedeten Gesetz wird zum Prinzip "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" zurückgekehrt. So soll der Einfluss kleiner Gewerkschaften gemindert werden. (chb)

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