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Streit um Versorgungsgesetz: Rösler gegen "Planwirtschaft"

Die Koalition hat sich einen straffen Zeitplan für ihr Versorgungsgesetz gegeben. Kann sie ihn einhalten? Das hängt davon ab, ob eine Einigung bei strittigen Punkten wie Bedarfsplanung und MVZ gelingt.

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Landarzt bei der Arbeit: Damit es sie auch künftig ausreichend gibt, plant die Koalition eine Versorgungsreform.

Landarzt bei der Arbeit: Damit es sie auch künftig ausreichend gibt, plant die Koalition eine Versorgungsreform.

© Klaro

BERLIN (hom). Zum 1. Januar 2012 soll die bislang unter dem Arbeitstitel "Versorgungsgesetz" firmierende Reform der ambulanten Versorgung in Kraft treten.

Das grundlegende Ziel haben Union und FDP bereits umrissen: Alle Patienten - auch die in ländlichen Regionen - sollen künftig ohne Hindernisse einen Arzt finden.

Zu diesem Zweck sollen die Bedarfsplanung weiterentwickelt, mehr Studienplätze geschaffen und neue Anreize gesetzt werden, damit sich Ärzte in unterversorgten Gebieten niederlassen.

Auf dem Weg zur Reform liegen jedoch noch dicke Stolpersteine. Die lauten: Bedarfsplanung und Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Hier liegen die Vorstellungen in der Koalition noch weit auseinander:

Streitpunkt Bedarfsplanung: Der Unions-Vorschlag, die regionale Bedarfsplanung für Ärzte bei KVen, Ärztekammern, Kassen und Landeskrankenhausgesellschaften anzusiedeln und dabei Länder und Kommunen einzubeziehen, geht dem Rösler-Ministerium zu stark in Richtung "Planwirtschaft".

Die Devise müsse stattdessen lauten: "Kleinräumig betrachten, aber nicht kleinräumig planen." Je mehr Akteure beteiligt seien, desto langwieriger gestalte sich die Konsensfindung, heißt es.

Nach Vorstellungen des Rösler-Ministeriums sollen die Planungsbereiche Stadt- und Landkreise flexibilisiert werden. Die Bedarfsplanung soll in Landesausschüssen von KVen und Kassen erledigt werden.

Um den Ländern entgegenzukommen, will Rösler ihnen das Recht einräumen, an Sitzungen der Landesausschüsse teilnehmen und Beschlüsse beanstanden zu können. Ein Stimmrecht soll es nicht geben.

Grundsätzlich, heißt es aus Ministeriumskreisen, gehe es darum, Engpässe in der Versorgung durch "Anreize zur Niederlassung", nicht aber durch "Beplanung" zu beseitigen.

So sollen etwa alle Leistungen der Ärzte, die sich in bereits von Unterversorgung betroffenen Gebieten niederlassen, "auf Dauer" von der Abstaffelung ausgenommen werden.

Damit gehe nicht der "Traum der Ärzte, alles abrechnen zu können", in Erfüllung. Vielmehr werde der "Albtraum" reduziert, dass Ärzte wegen höherer Patientenzahlen auch noch mit Abstrichen beim Honorar bestraft würden.

Gegenfinanziert werden soll das Ganze nicht durch Umschichtungen im Honorartopf für die Vertragsärzte, sondern "on-the-top". Die Mehrkosten seien aber nicht übermäßig hoch. Teile der Koalition bezweifeln das.

Streitpunkt MVZ: Nach Vorstellungen des Rösler-Ministeriums sollen MVZ nur noch unter bestimmten engeren Bedingungen zugelassen werden.

So sollen die Geschäftsanteile eines MVZ mehrheitlich in ärztlicher Hand liegen - Ausnahmen soll es in unterversorgten Regionen geben. Die Union formuliert die Bedingung weicher.

Sie will lediglich sichergestellt wissen, dass die Leitung in der medizinischen Versorgung eines MVZ "rechtlich wie praktisch in ärztlicher Hand" liegt. Zudem schlägt sie vor, zu prüfen, ob nicht auch Pflegeeinrichtungen ein MVZ gründen dürfen.

"Gute, flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung"

Im Rösler-Ministerium wird mit Hochdruck an der Versorgungsreform gearbeitet. Diese Punkte werden unter anderem erwogen:

  • Flexibilisierung der Planungsbereiche Stadt- und Landkreise; bei der Struktur der Planungsbereiche soll zwischen haus- und fachärztlicher sowie spezialisierter fachärztlicher Versorgung "differenziert" werden. Klinikärzte, die an der ambulanten Versorgung mitwirken, sollen in die Bedarfsplanung mit aufgenommen werden.
  • Steuerung des Niederlassungsverhaltens über Vergütungsanreize wie etwa Wegfall der RLV für Ärzte in unterversorgten Gebieten und Preiszuschläge für Leistungen von "besonders förderungswürdigen Leistungserbringern" in strukturschwachen Gebieten.
  • Sofern sich in unterversorgten Gebieten kein niederlassungswilliger Arzt findet, erhalten auch Städte, Gemeinden und Landkreise die Möglichkeit zur Einrichtung einer Arztpraxis. Mobile Versorgungskonzepte wie "Zweigpraxen" sollen ausgebaut werden.
  • Ausbau der Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Nicht-Ärzte - aber keine Substitution.
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