Die Pflege-Gesetze im Überblick

Über Paragrafen zum attraktiveren Beruf?

Veröffentlicht:

Die Bundesregierung schraubt gleich an mehreren Gesetzen, um den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen. Dabei beschäftigt das Thema nicht erst die Neu-Auflage der großen Koalition. Die Pflege-Gesetzgebung im Überblick:

Pflegeberufegesetz: Die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden künftig durch eine dreijährige, generalistische Ausbildung zur/m „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ ersetzt. Wobei sich die Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr auf die Altenpflege oder Kinderkrankenpflege spezialisieren können.

Die neue Ausbildung greift ab Januar 2020, verabschiedet wurde das Gesetz bereits im Sommer 2017.

Die Ausbildung wird künftig zudem für alle Azubis kostenlos sein und über einen Landesausbildungsfonds finanziert, an dem alle Akteure des Pflegebereichs beteiligt sind.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Dahinter verbirgt sich ein Sofortprogramm gegen den Personalmangel in Krankenhaus- und Altenpflege. Dazu werden in der vollstationären Altenpflege 13.000 zusätzliche Stellen für Fachkräfte geschaffen, die von den Kassen ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden.

Um die Personalausstattung in der Krankenhauspflege zu verbessern, wird jede zusätzliche oder jede aufgestockte Pflegestelle vollständig von den Kassen finanziert. Außerdem müssen Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus rückwirkend ab 2018 vollständig von den Krankenkassen übernommen werden.

Um weniger Arbeitszeit mit bürokratischen Aufgaben zu blockieren, wird außerdem die digitale Ausstattung im Pflegebereich gefördert. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung 12.000 Euro zur Verfügung.

Das Gesetz ist bereits seit Januar dieses Jahres in Kraft.

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung: Zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung müssen Kliniken seit diesem Jahr Pflegepersonaluntergrenzen einhalten – zunächst allerdings nur in den vier Bereichen Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie (siehe Bericht auf dieser Seite).

Ursprünglich hätten GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Personaluntergrenzen erarbeiten sollen. Doch nachdem sie sich über Monate in den Verhandlungen festgebissen hatten und auch ein Vermittlungsversuch des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) scheiterte, schritt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) letztlich ein.

Die Selbstverwaltung hat allerdings die Aufgabe, die Untergrenzen weiterzuentwickeln, die Verordnung ist zunächst bis Ende 2019 befristet. (reh)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert