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Wechsel zwingt PKV-Versicherte in den Basistarif

KÖLN (iss). Für Bestandskunden der privaten Krankenversicherer (PKV) bleiben die Wechselmöglichkeiten beschränkt. Zwar können sie im ersten Halbjahr 2009 unter Mitnahme eines Teils der Alterungsrückstellungen in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln.

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Dort müssen sie aber mindestens 18 Monate bleiben, bevor sie einen attraktiveren Vollversicherungstarif wählen können. Das hat das Bundesfinanzministerium in einer Kalkulationsverordnung für den Basistarif festgelegt.

Der von Teilen der PKV gefürchtete Kampf um die Bestandskunden bleibt damit aus. Ein stärkerer Wettbewerb wäre möglich geworden, wenn Versicherte beim neuen Unternehmen aus dem Basistarif heraus gleich in einen anderen Tarif hätten wechseln können. Die Spitze des PKV-Verbands hatte davor gewarnt, dass dies einzelne Anbieter in Schwierigkeiten bringen könnte und für alle Kunden die Prämien verteuern würde.

Das hat die Bundesregierung offensichtlich überzeugt. "Die Politik hat unsere Argumentation aufgenommen, allerdings nur halbherzig", sagt PKV-Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach. Seiner Meinung nach hätte die Bindefrist für den Basistarif drei Jahre betragen müssen, so wie es bei den Wahltarifen der Krankenkassen ist.

"Mit dieser Regelung wird es nahezu keinen Wechsel geben", erwartet der Vorstand der HUK-Coburg Krankenversicherung Christian Hofer. Die 18-monatige Bindefrist schütze die Unternehmen, die beim Wechsel innerhalb der PKV mehr Abgänge als Zugewinne verzeichnet hätten. "Das wäre aber ein normaler Wettbewerb gewesen", sagt Hofer. Dass die Bundesregierung die von ihr gewünschten größeren Freiheiten für Bestandskunden über die Kalkulationsverordnung wieder ad absurdum führt, bezeichnet er als unverständlich.

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