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MDK-Reformgesetz

Ärzte bleiben im Medizinischen Dienst vor der Tür

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung bleibt beim MDK-Reformgesetz hart und weist die Forderungen des Bundesrats überwiegend zurück. Vertreter der Ärzteschaft und der Pflegeberufe sollen im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes (MD) – anders als von der Länderkammer gefordert – kein Stimmrecht bekommen. So könne „bereits der Anschein von Interessenkonflikten vermieden werden“, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung.

Auch – frühere – Kassenmitarbeiter will die Regierung nicht in den Verwaltungsräten des MD haben. Die Länder hatten argumentiert, auf die Expertise der Kassen nicht zu verzichten. Bewegung signalisiert die Regierung dagegen bei der geplanten Deckelung der quartalsbezogenen Prüfquoten von Klinikrechnungen auf maximal 15 Prozent.

Die Länder fürchten hohe Mindereinnahmen der Kassen, die sogar beitragssatzrelevant sein könnten. Nun soll das Quotensystem nochmals geprüft werden, heißt es. (fst)

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