Sozialgericht München
Fehlendes Risikosignal des PEI steht Impfentschädigung nicht entgegen
Ein möglicher Impfschaden muss nicht schon bekannt sein oder völlig zweifelsfrei nachgewiesen sein. Das Sozialgericht München sprach einem Kläger eine Kann-Versorgung auf der Grundlage überzeugender Indizien zu.










