Ärzte müssen auch in Zweigpraxen Notdienst machen
KÖLN (iss). Niedergelassene Ärzte, die eine Zweigpraxis gründen wollen, müssen wissen: Sie sind dort ebenso wie am Stammsitz zur Teilnahme am organisierten Notfalldienst verpflichtet. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem rechtskräftigen Beschluss klargestellt.
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