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BGH weist Unterlassungsklage ab

Allgemeinmedizin-Professor durfte ohne Zustimmung in Pharma-Werbung zitiert werden

Ein Allgemeinmediziner äußert sich öffentlich zum Reizdarmsyndrom. Später findet sich seine Aussage in einer Pharma-Anzeige – ohne seine Zustimmung. Das war nicht Unrecht, so der BGH. Allerdings kommt es darauf an, in welchem Zusammenhang das Zitat steht.

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