BGH weist Unterlassungsklage ab
Allgemeinmedizin-Professor durfte ohne Zustimmung in Pharma-Werbung zitiert werden
Ein Allgemeinmediziner äußert sich öffentlich zum Reizdarmsyndrom. Später findet sich seine Aussage in einer Pharma-Anzeige – ohne seine Zustimmung. Das war nicht Unrecht, so der BGH. Allerdings kommt es darauf an, in welchem Zusammenhang das Zitat steht.