Urteil

Arztsitz-Vergabe nicht allein nach Alter

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MAINZ. Alter darf nicht das alleinige Kriterium für die Besetzung eines Arztsitzes sein. Das gilt selbst dann, wenn einer der Bewerber bereits 74 Jahre alt ist, urteilte das Sozialgericht Mainz (Az.: S 16 KA 211/14.) Es verwarf damit die Auswahl eines 64-jährigen Augenarztes, obwohl nach Einschätzung des Berufungsausschusses der zehn Jahre ältere Kollege eigentlich besser geeignet war. (mwo)

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