BSG kippt Zuwachsgrenzen in Schleswig-Holstein
KASSEL (mwo). Honorarverteilungsverträge, die kleine Praxen auf unterdurchschnittliche Umsätze begrenzen, sind unzulässig. Das urteilte das Bundessozialgericht (BSG) jetzt anlässlich des individuellen Punktzahlvolumens der KV Schleswig-Holstein.