Behandlung aus Freundschaft - das kann teuer kommen

SAARBRÜCKEN (eb). Behandeln Ärzte, die im Ruhestand sind, noch Patienten, so braucht die private Krankenversicherung dafür nicht zu zahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Pensionierte Kollegen begeben sich zudem in die Gefahr, daß sie den Patienten Schadenersatz leisten müssen.

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