Bei alter Plausi-Prüfung auf Kürzungen achten!
NEU-ISENBURG (juk). Honorar-Rückforderungen aufgrund von alten Plausibilitätsprüfungen aus der Zeit vor dem neuen EBM sollten nicht ungeprüft bleiben. Darauf weist Arztrechtler Rainer Kuhlen hin. In manchen KV-Bezirken könne es sein, daß der Betrag zu hoch sei, weil Budgetüberschreitungen nicht zugunsten der Ärzte berücksichtigt wurden. Dazu sind die KVen aber nach Ansicht von Kuhlen verpflichtet.