Ausschuss-Anhörung
Durcheinander 2.0 beim Projekt Notfallversorgung: Wer hat den Hut auf?
Soll die Notfallreform einen Mehrwert für die Versorgung bringen, müssen viele Räder ineinandergreifen. Stellungnahmen von Verbänden anlässlich einer Anhörung im Bundestag lassen aber befürchten, dass Steuerung aus einem Guss eine Utopie bleibt.
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Soll die Notfallreform die Versorgung verbessern, müssen viele Prozesse aufeinander abgestimmt werden. Der Regierungsentwurf erfüllt diese Voraussetzung nicht, warnen Verbände.
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Berlin. Die Pflegefinanzen dominieren aktuell die Schlagzeilen. Weniger im Fokus der breiten Öffentlichkeit ist die Notfallreform. Dabei biegt dieses zentrale Reformwerk für Akteure in Kliniken und Praxen derzeit auf die Zielgerade der parlamentarischen Beratungen ein.
An diesem Mittwoch (9. September) hört der Gesundheitsausschuss in einer 90-minütigen Sitzung die Meinungen von Verbänden und Sachverständigen. Schon Ende dieses Monats soll nach dem bisherigen Fahrplan im Bundestag final über die Vorlage abgestimmt werden. Über die Reformbedürftigkeit der Notfallversorgung in Deutschland herrscht breite Einigkeit.
Doch welche Akteure haben bei der Steuerung der Patienten den Hut auf? Hier bleibt der Regierungsentwurf an mehreren Stellen unscharf. Es droht ein Durcheinander 2.0. Praxisärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen ringen darum, wer die Stellhebel bedienen darf. Hinzu kommen Landkreise und Kommunen, die beim Rettungsdienst das Sagen haben.
Die schriftlichen Stellungnahmen lassen erkennen, vor welch schwierigen Aufgaben die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen stehen: Versorgungsstrukturen sollten bundesweit vergleichbar ausgestaltet, Zuständigkeiten klar geregelt und Finanzierungsverantwortungen praktikabel abgegrenzt werden. Um diese Punkte wird besonders heftig gerungen:
Notdienstliche Akutversorgung durch KVen rund um die Uhr: Die Bundesärztekammer etwa bezeichnet die geplante Leistungsausweitung auch zu den regulären Praxisöffnungszeiten als „weder zielführend noch umsetzbar“. Dafür fehlten schlicht die Kapazitäten. „Stattdessen müssen sich Art und Umfang der Angebote an den regionalen Strukturen, Gegebenheiten und dem Bedarf vor Ort ausrichten“, so das Plädoyer der BÄK.
Eine Minute Wartezeit – höchstens!
Das bewerten kommunale Spitzenverbände – Städtetag und Landkreistag – völlig anders. Sie sehen die Wartezeiten bei der geplanten Akutleitstelle von bis zu zehn Minuten als zu lang an. Das würde die Anrufer „wieder zur 112 lenken“. Die Kommunen fordern daher, die Leitstelle müsse für drei von vier Anrufern binnen einer Minute erreichbar sein.
Zusätzliche, niedrigschwellige Leistungsangebote konterkarieren die Absicht des Gesetzgebers, moniert dagegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Dieses Vorhaben widerspreche auch dem Ziel einer gesteuerten Versorgung. Denn das Rangverhältnis zwischen der etablierten Versorgung von Akutfällen durch vertragsärztliche Praxen und der neuen notdienstlichen Akutversorgung bleibe unklar, warnt die KBV.
Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ): Der GKV-Spitzenverband hält INZ für ein unverzichtbares Element einer sektorenübergreifenden Notfallversorgung, wünscht sich aber bundeseinheitliche Kriterien für die Standortplanung dieser Einrichtungen. Städte und Gemeinden teilen diese Bedenken – die Modellberechnungen im Gesetzentwurf gehen von bundesweit rund 750 INZ-Standorten aus. Für das Verfahren über die Auswahl von Standorten melden die kommunalen Spitzenverbände ein Mitberatungsrecht an.
Die KBV wertet es als problematisch, dass die vorgesehene Patientensteuerung in die INZ grundsätzlich den Krankenhäusern überlassen bleiben soll. Der Sachverständigenrat habe bereits 2018 in seinem Gutachten darauf hingewiesen, dass möglichst ambulant tätige Ärzte diese Steuerungsentscheidung treffen sollten.
Ersteinschätzungsverfahren: Die Steuerung der Patienten in die richtige Versorgungsebene ist der Nukleus der Notfallreform. Die Logik der Weiterleitung und -versorgung der Patienten müsse auf einem bundesweit einheitlichen, standardisierten Ersteinschätzungssystem beruhen, argumentiert die BÄK. Vorgesehen sei aber im Gesetzentwurf ein Nebeneinander verschiedener Systeme mit unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben.
Geboten sei daher ein einheitliches, standardisiertes System, das bei gleichgelagerten Patientenfällen auch zu derselben Einschätzung hinsichtlich Dringlichkeit und angemessener Versorgungsebene kommt. Kernbotschaft der BÄK: „Die Verantwortung für die Ersteinschätzung muss in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung liegen.“ Die Krankenkassen wiederum plädieren dafür, Ersteinschätzungen sollten durch „weisungsfreies Personal getroffen werden“, um Fehlsteuerungen zu vermeiden.
Verbindlicher Terminpool? Das lehnen Vertragsärzte ab
Hinzu kommt: Der GKV-Spitzenverband sieht die Ersteinschätzung nur als ein Glied dreier digitaler Bausteine: Bedarfseinschätzung, elektronische Überweisung und elektronische Terminvermittlung. Und hier wollen die Krankenkassen mitreden. Sie plädieren für ein verbindliches, bundeseinheitliches Terminverzeichnis.
Aus diesem Terminpool heraus sollen Patienten dann anhand medizinischer Kriterien automatisiert passende Termine vorgeschlagen werden. Vertragsärzte haben von Anbeginn erklärt, dass sie diese Idee ablehnen und die Hoheit über ihre Termine behalten wollen.
Die Krankenkassen werten es als „zwingend erforderlich“, dass die Regelungskompetenz für das Ersteinschätzungsverfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) liegt. Dieser gewährleiste „neutrale, qualitätsgesicherte Vorgaben“ und stelle sicher, dass „regionale Unterschiede in Systematik und Qualität ausgeschlossen werden“.
Hausärzteverband und KBV
„Nicht umsetzbar!“: Gesetzentwurf zur Notfallreform stiftet Verwirrung
Verankerung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung im SGB V: Die Aufnahme in das SGB 5 trifft bei der KBV auf Zustimmung. Dies erleichtere die Integration der Notfallrettung in das Gesamtsystem der gesundheitlichen Versorgung, heißt es.
Kommunen warnen vor Kompetenzüberschreitung
Auch der GKV-Spitzenverband nennt die Abkehr von der reinen Fahrtkostenerstattung „einen echten Fortschritt“ – allerdings müssten Aufgaben der Daseinsvorsorge dabei außen vor bleiben: „Die Finanzierung der medizinischen Notfallrettung muss sich konsequent auf Leistungen mit unmittelbarem Versichertenbezug beschränken.“
Die kommunalen Spitzenverbände wollen bei dieser Frage eine Brandmauer hochziehen: „Menschenleben zu retten ist die Hauptaufgabe des Rettungsdienstes und eine wesentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und somit Länderkompetenz.“ Bei der Notfallreform dürfe es nur um eine „punktuelle Ergänzung des SGB V hinsichtlich einer rechtssicheren Vergütung des Rettungsdienstes“ gehen.
Alle weitergehenden Vorgaben, wie sie im Entwurf für die Etablierung der medizinischen Notfallrettung als eigenständigem Leistungsbereich vorgesehen sind, lehnen die Kommunen als „Kompetenzüberschreitung“ des Bundes ab. (fst)





