Bei der Werbung ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist
DÜSSELDORF (akr). Früher war für Ärzte jede Werbung verboten - es sei denn, sie war ausdrücklich erlaubt. Das galt etwa für Anzeigen zur Praxiseröffnung. Heute ist das anders: Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Trotzdem ist Werbung für Ärzte noch immer ein schwieriges Feld.