Berufung abgelehnt
Beihilfe muss Smartphone zur Blutzuckerkontrolle nicht bezahlen
Gegenstände, die der „allgemeinen Lebenshaltung“ dienen, sind laut Bayerischer Beihilfeverordnung ausdrücklich von der Beihilfe ausgenommen.
Gegenstände, die der „allgemeinen Lebenshaltung“ dienen, sind laut Bayerischer Beihilfeverordnung ausdrücklich von der Beihilfe ausgenommen.
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