Sozialgericht München
Urteil: Bereitschaftsdienst statt Arztpraxis – das gefährdet die Zulassung
Für die Frage der Zulassung komme es allein auf die bei der vertragsärztlichen Tätigkeit abgerechneten Leistungen an. Andere Tätigkeiten, etwa im Bereitschaftsdienst, zählten nicht, so das SG München.