KBV-Vertreterversammlung
Abrechnung mit einem ungeliebten Gesetz: KBV zerpflückt Warkens Sparvorgaben
Das Beitragsstabilisierungsgesetz wirke sich unmittelbar auf das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient aus. Und: Kanzler Merz habe Bürgern und Arztpraxen sein Misstrauen ausgesprochen.
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„Schlecht gemachtes Gesetz“: KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nahm bei der KBV-Vertreterversammlung am Freitag die Spargesetzgebung der Regierung aufs Korn (Archivfoto).
© Britta Pedersen/dpa
Berlin. Die Spitzen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben bei der Vertreterversammlung am Freitag auf Widersprüche in der Gesundheitspolitik der schwarz-roten Koalition hingewiesen.
Die Finanzierung der Versorgung sei nicht nachhaltig. Den Versicherten würden rund 58 Milliarden Euro an versicherungsfremden Leistungen aufgebürdet, sagte die Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Petra Reis-Berkowicz. Dieses Geld stehe für die Versorgung von Kranken nicht zur Verfügung.
Die Kritik der KBV-Spitzen zielte überwiegend auf das Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Ex-Gesundheitsministerin Nina Warken. Dies sei ein „schlecht gemachtes Gesetz“, betonte auch KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Es stelle das Vertrauensverhältnis der Ärzte zu ihren Patienten zur Disposition.
Beitragssatzstabilisierungsgesetz
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Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz werde die nötigen Strukturreformen nicht einleiten, betonte Gassen. Da es sich um ein „reines Spargesetz“ handele, würden damit auch einige Strukturreformen verunmöglicht.
Wenn bestimmte Facharztgruppen aufgrund des Gesetzes mit zehn bis 15 Prozent weniger Budget auskommen müssten, werde dies nicht ohne Konsequenzen bleiben. Weniger Mittel bedeuteten weniger Termine, warnte Gassen.
Das Beitragsstabilisierungsgesetz markiere einen Kipppunkt, sagte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Es fehle ein wirkliches Ringen um Lösungen. Diejenigen, die im Gesundheitssystem Tag und Nacht Menschen hälfen und versorgten als „Nutznießer dieses Systems“ zu bezeichnen, sei eine nicht akzeptable Diskreditierung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte diese Formulierung bei einer im TV ausgestrahlten Diskussionsrunde mit Bezug auf eine teilnehmende Ärztin verwendet.
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Hofmeister erinnerte an die Äußerung des Kanzlers zu Beginn seiner Amtszeit, er wolle „weg von der Misstrauenskultur gegenüber Bürgern und Unternehmen“. Was aber sei dann die vom Koalitionsausschuss geforderte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag? Dies könne nur als „Misstrauenserklärung gegenüber Bürgern und Praxen“ gewertet werden.
Zudem löse dieses Verfahren einen bürokratischen GAU aus. Eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag würde zu 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen führen. Die KBV fordere weiterhin eine Karenzzeit von drei bis fünf Tagen. So ließen sich in den Praxen rund 1,4 Millionen Arbeitsstunden und mehr als 100 Millionen Euro an Bürokratiekosten einsparen.
Auf das Gesundheitsdigitalgesetz (GeDIG) ging KBV-Vorständin Dr. Sibylle Steiner ein. In diesem Entwurf seien bereits die Weichen für ein Primärversorgungssystem gestellt, ohne dass es überhaupt konsentierte Leitplanken dafür gebe.
Denen erteilte Steiner eine Absage. „Einen „digitalen Versorgungseinstieg ausschließlich über die ePA-Apps der Krankenkassen lehnen wir ab“, sagte Steiner. Die Praxen als selbstständige mittelständische Betriebe müssten die Hoheit über ihre Terminorganisation behalten. (af)







