Bonusmeilen aus Dienstreisen stehen dem Arbeitgeber zu
ERFURT (dpa). Auf dienstlichen Flugreisen gesammelte Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit die Klage eines Verkaufsleiters aus Nordrhein-Westfalen ab.