Kooperation
Bundeskartellamt analysiert Klinikmarkt
Arztpraxen, die mit Kliniken kooperieren, müssen sich vorerst nicht vor systematischen Prüfungen des Kartellamts fürchten. Es könnte aber eine Befragung der Einweiser anstehen.
Arztpraxen, die mit Kliniken kooperieren, müssen sich vorerst nicht vor systematischen Prüfungen des Kartellamts fürchten. Es könnte aber eine Befragung der Einweiser anstehen.
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