Nachbesetzung
Bundessozialgericht stärkt Ärzte in Gemeinschaftspraxen
Nicht die Fallzahlen eines einzelnen Arztes in einer BAG sind bei Nachbesetzung des Arztsitzes entscheidend. Das BSG schützt damit Gemeinschaftspraxen vor dem Zugriff der KV.
Nicht die Fallzahlen eines einzelnen Arztes in einer BAG sind bei Nachbesetzung des Arztsitzes entscheidend. Das BSG schützt damit Gemeinschaftspraxen vor dem Zugriff der KV.
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