Hintergrund
Bundessozialgericht zieht der Selbstverwaltung Grenzen
Im Streit um die RLV hat das Bundessozialgericht (BSG) die Grenzen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ausgelotet: Sie sind weit, aber nicht beliebig.
Im Streit um die RLV hat das Bundessozialgericht (BSG) die Grenzen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ausgelotet: Sie sind weit, aber nicht beliebig.
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