EBM-Ziffer
Cannabisverordnung: GOP 01626 künftig nur noch dreimal im Krankheitsfall
Folgerichtig: Entsprechend des in der GKV reduzierten THC-Therapeutikaspektrums kann auch die vertragsärztliche Stellungnahme zum Cannabis-Genehmigungsantrag seltener abgerechnet werden.







