Der Arzt und das Recht
Die Verpackung zählt bei Teilgemeinschaften nichts
Rechtsexperten sind sich einig: Viele der bestehenden großen Teilgemeinschaftspraxen dürften rechtswidrig sein. Grund dafür ist, daß gerade in den Anfangszeiten dieser Kooperationsform versucht wurde, unter verschiedensten Deckmäntelchen das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt zu umgehen. Ärztekammern und KBV schieben dem nun einen Riegel vor.