Stichtag 1. Juli
E-Arztausweis: Darauf müssen Ärzte jetzt achten
Die Mehrheit der Ärzte hat noch keinen elektronischen Heilberufsausweis. Doch bald drohen Sanktionen. Die „Ärzte Zeitung“ gibt einen Überblick über die Anbieter und gibt Hinweise darauf, worauf beim Start zu achten ist.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


