BA-Beschluss
EBM-Abrechnung: Meldungen an das Implantateregister zählen je Praxis – nicht je Arzt!
Der Bewertungsausschuss hat die Honorarabwertung bei hohem Meldungsaufkommen an das Implantateregister jetzt konkreter gefasst. Adressaten sind Praxen mit regelmäßig mehreren Operateuren.










