Urteil
Ehegattensplitting jetzt auch für Homo-Paare
KARLSRUHE. Homosexuelle Partner haben Anspruch auf das im Steuerrecht verankerte Ehegattensplitting.
Die gesetzliche Ungleichbehandlung gegenüber Ehepaaren ist verfassungswidrig und verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, so das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Rückwirkend ab Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 gilt die Gleichbehandlung, aber nur, so weit Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind. (mwo)
Az.: 2 BvR 909/06 und weitere